Urteilsdienst für den Betriebsrat 17.03.2026

NR. 07 | APRIL I 2026

TOP-THEMA: DATENSCHUTZ – Das sind die Rechte Ihrer Kolleginnen und Kollegen

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Wer streikt, riskiert seine Anwesenheitsprämie
Eine Betriebsvereinbarung, die Regelungen zu freiwilligen Anwesenheitsprämien trifft, kann vorsehen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Anwesenheitsprämie von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei streikbedingten Fehltagen kürzen dürfen. Eine entsprechende Kürzung ist kein Verstoß gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (15.12.2025, Az. 1 SLa 158/25).
Überwachungspflicht versäumt: Kündigung wirksam
Erhält ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin mit entsprechender Führungsverantwortung einen Whistleblower-Hinweis, hat er/sie diesen ernst zu nehmen und sich darum zu kümmern. Tut er bzw. sie das nicht, riskiert er bzw. sie eine Kündigung. Das gilt erst recht, wenn ein Jurist seinen entsprechenden Überwachungspflichten nicht nachkommt. Das lässt sich einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichts Offenbach entnehmen (25.11.2025, Az. 1 Ca 136/25).
Hier konnte der Arbeitgeber die Einigungsstelle ohne Vorverfahren anrufen
Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat über Fragen der Mitbestimmung nicht einigen, können sie die Einigungsstelle anrufen. Ein solcher Anruf setzt allerdings voraus, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vorher Verhandlungen geführt haben, die sie für gescheitert erklären. Eine Einigungsstelle kann jedoch im Ausnahmefall auch ohne jegliche vorherige Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eingesetzt werden. Einen Fall, in dem einem Arbeitgeber dies gelungen ist, lesen Sie im Folgenden (Arbeitsgericht Weiden, 21.1.2026, Az. 3 BV 13/25).
Das sind die Rechte Ihrer Kolleginnen und Kollegen
Datenschutz ist ein hoch sensibles und im Arbeitsrecht auch hoch kompliziertes Thema. Schließlich muss Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin jede Menge Daten erheben, um das Beschäftigungsverhältnis ordnungsgemäß abwickeln zu können. Denn ohne entsprechende Daten könnte Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin kein Gehalt auszahlen oder Entgeltfortzahlung leisten, geschweige denn eine Abfindung berechnen. Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin ist allerdings grundsätzlich verpflichtet, so wenige Daten wie möglich zu erheben. Was das für Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Praxis bedeutet, lesen Sie im Folgenden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen Folgeerkrankungen nachweisen
Wer arbeitsunfähig erkrankt und dem Arbeitgeber die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit durch ein entsprechendes Attest nachweist, erhält in der Regel Entgeltfortzahlung. Das gilt zumindest innerhalb der ersten 6 Wochen. Erfolgen allerdings 2 unterschiedliche Krankschreibungen unmittelbar nacheinander, erhalten Ihre Kolleginnen und Kollegen nicht automatisch erneut Entgeltfortzahlung. Das lässt sich einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Thüringen entnehmen (16.12.2025, Az. 5 Sa 154/23).
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Interne Stellenausschreibungen sind in der Praxis üblich. Sie müssen nach § 93 BetrVG mindestens neben den von den Bewerbern zu erwartenden Qualifikationen eine zumindest schlagwortartige Bezeichnung der mit der Stelle verbundenen Arbeitsaufgaben enthalten. Dazu gehört u. a. auch die Angabe, mit welchem Arbeitszeitvolumen die offene Position besetzt werden soll. Möchte der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin sich bei der Ausschreibung noch nicht festlegen, muss er/sie das kenntlich machen. Das lässt sich einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entnehmen (23.9.2025, Az. 1 ABR 19/24).
Auszubildender kippt Kollegen Lösungsmittel in die Flasche
Haben Ihre Kollegen in der Ausbildung die Probezeit überstanden, ist eine Kündigung nur noch aus wichtigem Grund möglich. Die Anforderungen an diesen sind besonders hoch. Auszubildende sollen nicht gleich mit Schwierigkeiten ins Berufsleben starten. Eine konkrete Gefährdung von anderen Kollegen berechtigt aber zur Kündigung (LAG Düsseldorf, 18.11.2025, Az. 3 SLa 346/25).

Arbeitshilfen

  • Übersicht – Datenerhebung
  • Muster-Betriebsvereinbarung: Innerbetriebliche Stellenausschreibung