AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Überwachungspflicht versäumt: Kündigung wirksam
Erhält ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin mit entsprechender Führungsverantwortung einen Whistleblower-Hinweis, hat er/sie diesen ernst zu nehmen und sich darum zu kümmern. Tut er bzw. sie das nicht, riskiert er bzw. sie eine Kündigung. Das gilt erst recht, wenn ein Jurist seinen entsprechenden Überwachungspflichten nicht nachkommt. Das lässt sich einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichts Offenbach entnehmen (25.11.2025, Az. 1 Ca 136/25).
Friederike Becker-Lerchner
17.03.2026
·
3 Min Lesezeit
Arbeitnehmer ignoriert Whistleblower-Hinweis
Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein 57-jähriger Jurist, war bei seinem Arbeitgeber, der Holding eines Konzerns, als Chefjustiziar angestellt. Er verdiente etwas mehr als 29.000 € brutto im Monat und hatte Anspruch auf eine variable Vergütung von maximal 175.000 € im Jahr.
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