AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen Folgeerkrankungen nachweisen

Wer arbeitsunfähig erkrankt und dem Arbeitgeber die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit durch ein entsprechendes Attest nachweist, erhält in der Regel Entgeltfortzahlung. Das gilt zumindest innerhalb der ersten 6 Wochen. Erfolgen allerdings 2 unterschiedliche Krankschreibungen unmittelbar nacheinander, erhalten Ihre Kolleginnen und Kollegen nicht automatisch erneut Entgeltfortzahlung. Das lässt sich einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Thüringen entnehmen (16.12.2025, Az. 5 Sa 154/23).

Friederike Becker-Lerchner

17.03.2026 · 3 Min Lesezeit

Arbeitnehmer erleidet Arbeitsunfall

Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Monteur, hatte im März 2022 einen Arbeitsunfall. Dieser führte dazu, dass er ab dem Zeitpunkt des Arbeitsunfalls bis einschließlich 18.4.2022 wegen Knieproblemen arbeitsunfähig krankgeschrieben war. Kurz vor Ende des Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit, nämlich am 15.4.2022, kündigte er sein Arbeitsverhältnis selbst während der Probezeit.

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