Frage:
Unser Arbeitgeber hat kürzlich im Rahmen eines Betriebsübergangs einen kleinen anderen Betrieb übernommen. Er scheint nicht mit allen Kolleginnen und Kollegen, die er im Zuge des Betriebsübergangs übernommen hat, glücklich zu sein. Jetzt hat er den neuen Kolleginnen und Kollegen neue Arbeitsverträge mit einer Probezeit vorgelegt. Darf er das?