AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Auszubildender kippt Kollegen Lösungsmittel in die Flasche

Haben Ihre Kollegen in der Ausbildung die Probezeit überstanden, ist eine Kündigung nur noch aus wichtigem Grund möglich. Die Anforderungen an diesen sind besonders hoch. Auszubildende sollen nicht gleich mit Schwierigkeiten ins Berufsleben starten. Eine konkrete Gefährdung von anderen Kollegen berechtigt aber zur Kündigung (LAG Düsseldorf, 18.11.2025, Az. 3 SLa 346/25).

Friederike Becker-Lerchner

17.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Auszubildender kippt Lösungsmittel in die Trinkflasche von Kollegen

Der Fall: Ein damals 18-Jähriger hatte seinem Kollegen in der Werkhalle einen gesundheitsgefährdenden Superfettlöser in die Trinkflasche gefüllt. Der Mitauszubildende bemerkte das; ließ die Flasche daher unberührt auf der Werkbank stehen. Während sich die beiden Auszubildenden in der Mittagspause befanden, nahm ein dritter Kollege einen Schluck aus der Flasche. Er spuckte ihn sofort wieder aus, da er den Geschmack seltsam fand. So verhinderte er zumindest einen Gesundheitsschaden. Als der Arbeitgeber von dem Geschehen erfuhr, hörte er den Betriebsrat zu einer fristlosen Kündigung an. Kurz darauf sprach er gegenüber dem Auszubildenden eine fristlose Kündigung aus.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!