Auszubildender kippt Lösungsmittel in die Trinkflasche von Kollegen
Der Fall: Ein damals 18-Jähriger hatte seinem Kollegen in der Werkhalle einen gesundheitsgefährdenden Superfettlöser in die Trinkflasche gefüllt. Der Mitauszubildende bemerkte das; ließ die Flasche daher unberührt auf der Werkbank stehen. Während sich die beiden Auszubildenden in der Mittagspause befanden, nahm ein dritter Kollege einen Schluck aus der Flasche. Er spuckte ihn sofort wieder aus, da er den Geschmack seltsam fand. So verhinderte er zumindest einen Gesundheitsschaden. Als der Arbeitgeber von dem Geschehen erfuhr, hörte er den Betriebsrat zu einer fristlosen Kündigung an. Kurz darauf sprach er gegenüber dem Auszubildenden eine fristlose Kündigung aus.