Nun ist es so weit. Ihre Kolleginnen und Kollegen haben Sie in den neuen Betriebsrat gewählt. Ihre erste Sitzung ist die konstituierende Sitzung. Hierzu lädt der Wahlvorstand ein. Und zwar vor Ablauf von 2 Wochen nach dem Wahltag (§ 29 Abs. 1 BetrVG). Die Sitzung selbst muss nicht innerhalb einer Woche nach der Wahl stattfinden. Sie kann auch wesentlich später terminiert werden.
