Erforderlichkeit muss gegeben sein
Selbst wenn dem so sein sollte: In der Regel wird Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin die Erforderlichkeit der Teilnahme an einem Seminar für einen frisch gewählten Betriebsrat nicht ablehnen können. Denn Sie als Betriebsrat haben nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG die Möglichkeit, Schulungen zu besuchen. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, ist Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin verpflichtet, die Kosten für ein Seminar zu tragen (§§ 37 Abs. 2, 40 BetrVG).