PRAXISWISSEN

Hier beginnt Ihre Amtszeit als Betriebsrat

Nun ist es so weit. Ihre Kolleginnen und Kollegen haben Sie in den neuen Betriebsrat gewählt. Ihre erste Sitzung ist die konstituierende Sitzung. Hierzu lädt der Wahlvorstand ein. Und zwar vor Ablauf von 2 Wochen nach dem Wahltag (§ 29 Abs. 1 BetrVG). Die Sitzung selbst muss nicht innerhalb einer Woche nach der Wahl stattfinden. Sie kann auch wesentlich später terminiert werden.

Friederike Becker-Lerchner

15.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Vermeiden Sie eine betriebsratslose Zeit

Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin muss Ihre Mitbestimmungsrechte erst beachten, wenn Sie konstituiert sind. Sie sollten Ihre konstituierende Sitzung deshalb so legen, dass sie noch während der oder unmittelbar im Anschluss an die Amtszeit des alten Betriebsrats stattfindet. So vermeiden Sie eine betriebsratslose Zeit.

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