Vermeiden Sie eine betriebsratslose Zeit
Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin muss Ihre Mitbestimmungsrechte erst beachten, wenn Sie konstituiert sind. Sie sollten Ihre konstituierende Sitzung deshalb so legen, dass sie noch während der oder unmittelbar im Anschluss an die Amtszeit des alten Betriebsrats stattfindet. So vermeiden Sie eine betriebsratslose Zeit.