Als Betriebsrat haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Er bzw. sie kann von Ihnen bestimmte Verhaltensweisen verlangen. Die wichtigsten lesen Sie im Folgenden.
Wollen Sie als Betriebsrat einer Betriebsratstätigkeit nachgehen, wie z. B. an einer Betriebsratssitzung teilnehmen, haben Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten ab- und nach der Rückkehr wieder zurückzumelden.
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