Die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder bleibt ein sensibles Thema. Denn diese orientiert sich an den vergleichbaren Kolleginnen und Kollegen, die weiter ganz regulär an ihrem Arbeitsplatz tätig sind. Im Hinblick auf eine Gehaltserhöhung von Betriebsräten hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun klargestellt, dass Betriebsräten nur dann ein Anspruch auf eine höhere Vergütung wegen einer fiktiven Beförderung zusteht, wenn feststeht, dass ihnen die höherwertige Funktion ohne die Betriebsratstätigkeit auch tatsächlich übertragen worden wäre. Dafür müssen entsprechende konkrete Tatsachen vorgebracht werden (BAG, 15.4.2026, Az. 7 AZR 114/25).
