AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Fiktive Beförderung: Hier sind konkrete Nachweise erforderlich

Die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder bleibt ein sensibles Thema. Denn diese orientiert sich an den vergleichbaren Kolleginnen und Kollegen, die weiter ganz regulär an ihrem Arbeitsplatz tätig sind. Im Hinblick auf eine Gehaltserhöhung von Betriebsräten hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun klargestellt, dass Betriebsräten nur dann ein Anspruch auf eine höhere Vergütung wegen einer fiktiven Beförderung zusteht, wenn feststeht, dass ihnen die höherwertige Funktion ohne die Betriebsratstätigkeit auch tatsächlich übertragen worden wäre. Dafür müssen entsprechende konkrete Tatsachen vorgebracht werden (BAG, 15.4.2026, Az. 7 AZR 114/25).

Friederike Becker-Lerchner

31.07.2026 · 3 Min Lesezeit

Arbeitgeber stuft Betriebsrätin nach Fortbildung höher ein

Der Fall: Der Arbeitgeber und eine Arbeitnehmerin stritten über die Höhe der Vergütung der Arbeitnehmerin. Die Arbeitnehmerin war seit dem Jahr 1994 als freigestelltes Betriebsratsmitglied tätig. Angestellt ist sie bereits seit 1986 bei ihrem Arbeitgeber, einem Automobilhersteller.

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