Frage:
Eine Kollegin hat zum Ende ihrer Elternzeit gekündigt. Ihr Arbeitsverhältnis wird Mitte August enden. Vor Beginn der Elternzeit hatte sie noch Anspruch auf 10 Tage Urlaub, den sie nun nicht mehr nehmen kann. Dafür wird unser Arbeitgeber wohl grundsätzlich eine Abgeltung zahlen müssen. Allerdings hat die Kollegin während der letzten 13 Wochen vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Elternzeit kein Arbeitsentgelt erhalten. Unser Arbeitgeber ist deshalb der Meinung, dass sich die Abgeltung deshalb auf null reduziert. Ist das richtig?