AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Keine 12.000 € Standortwechselpauschale ohne Clearingverfahren

Standortschließungen und damit verbundene Versetzungen stellen Arbeitgeber vor die Frage, welche Leistungen ein Sozialplan tatsächlich auslöst und wo seine Grenzen liegen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seiner Entscheidung vom 24.2.2026 klargestellt, dass pauschale Einmalzahlungen aus einem Sozialplan für Versetzungsfolgekosten nur dann ausgezahlt werden, wenn die vertraglichen Voraussetzungen exakt erfüllt sind (24.2.2026, Az. 1 AZR 99/25).

Friederike Becker-Lerchner

31.07.2026 · 3 Min Lesezeit

Fluggesellschaft schließt Station

Der Fall: Geklagt hatte ein Arbeitnehmer einer Fluggesellschaft. Er war bis Mitte 2021 an der Station in Hannover beschäftigt. Allerdings hatte sein Arbeitgeber bereits 2015 entschieden, alle dezentralen Stationen zum 31.5.2021 aufzugeben. Dazu hatte er mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich und einen Sozialplan geschlossen.

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