AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Arbeitnehmerin muss Schadenersatz leisten

Verbreitet ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin in einem WhatsApp-Gruppenchat unerlaubt Gesundheitsdaten oder macht er/sie sich über einen Kollegen bzw. eine Kollegin lustig, riskiert er bzw. sie einen Schadenersatzanspruch des bzw. der Betroffenen. Das Arbeitsgericht Siegburg hat eine Ärztin kürzlich wegen eines Datenschutzverstoßes zu Schadenersatz verurteilt, nachdem sie sich in einem Gruppenchat über eine Krankmeldung lustig gemacht hatte (22.5.2026, Az. 1 Ca 1741/25).

Friederike Becker-Lerchner

31.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Kollegin verbreitet Gesundheitsdaten

Der Fall: Ein Mann war als Arzt in Weiterbildung in einer Klinik tätig. Auf seiner Station existierte eine WhatsApp-Gruppe. Über diese sprachen mehrere Ärztinnen und Ärzte die Urlaubsplanung, Krankmeldungen und Dienstübernahmen ab.

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