AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Arbeitnehmerin muss Schadenersatz leisten
Verbreitet ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin in einem WhatsApp-Gruppenchat unerlaubt Gesundheitsdaten oder macht er/sie sich über einen Kollegen bzw. eine Kollegin lustig, riskiert er bzw. sie einen Schadenersatzanspruch des bzw. der Betroffenen. Das Arbeitsgericht Siegburg hat eine Ärztin kürzlich wegen eines Datenschutzverstoßes zu Schadenersatz verurteilt, nachdem sie sich in einem Gruppenchat über eine Krankmeldung lustig gemacht hatte (22.5.2026, Az. 1 Ca 1741/25).
Friederike Becker-Lerchner
31.07.2026
·
2 Min Lesezeit
Kollegin verbreitet Gesundheitsdaten
Der Fall: Ein Mann war als Arzt in Weiterbildung in einer Klinik tätig. Auf seiner Station existierte eine WhatsApp-Gruppe. Über diese sprachen mehrere Ärztinnen und Ärzte die Urlaubsplanung, Krankmeldungen und Dienstübernahmen ab.
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