Kündigt ein Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers, versuchen viele Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen, die Betroffenen sofort unwiderruflich freizustellen. Das gefällt nicht allen Betroffenen. Im folgenden Fall hatte ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nach einer Kündigung unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt. Die entsprechende Freistellungsklausel hat jedoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) gekippt, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligte (25.3.2026, Az. 5 AZR 108/25).
