AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Hier war die Freistellung nicht möglich
Kündigt ein Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers, versuchen viele Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen, die Betroffenen sofort unwiderruflich freizustellen. Das gefällt nicht allen Betroffenen. Im folgenden Fall hatte ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nach einer Kündigung unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt. Die entsprechende Freistellungsklausel hat jedoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) gekippt, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligte (25.3.2026, Az. 5 AZR 108/25).
Friederike Becker-Lerchner
15.04.2026
·
3 Min Lesezeit
Arbeitgeber kündigt Arbeitnehmer
Der Fall: Der Arbeitnehmer war seit Januar 2022 als Gebietsleiter im Vertriebsaußendienst bei seinem Arbeitgeber tätig. Er erhielt neben seiner Vergütung einen Firmenwagen, den er auch privat nutzen durfte. Die Überlassung war in seinem Arbeitsvertrag geregelt. Dieser formularmäßige Arbeitsvertrag enthielt zudem eine Klausel, nach der die Nutzung widerrufen werden konnte, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung von seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!