SCHWERPUNKTTHEMA

So setzen Sie sich für Ihre älteren Kolleginnen und Kollegen ein

Als Betriebsrat haben Sie gerade älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber eine besondere Schutzpflicht. Denn so jung und fit man sich auch fühlt: Mit zunehmendem Alter baut man langsam ab. Als Betriebsrat sollten Sie deshalb die Besonderheiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kennen, damit Sie sich optimal für Ihre Kollegen einsetzen können.

Friederike Becker-Lerchner

15.04.2026 · 6 Min Lesezeit

Ihre Mitbestimmungsrechte

Als Betriebsrat haben Sie bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Mitbestimmungsrechte. Es ist eine Ihrer wichtigsten Aufgaben, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer besonders zu fördern (§ 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

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