Frage:
In unserem Betrieb werden derzeit sehr viele Arbeitnehmer neu eingestellt. Das ist natürlich grundsätzlich sehr erfreulich. Andererseits stehen wir als Betriebsrat dem Vorhaben teilweise auch kritisch gegenüber. Denn bei uns werden sehr viele Teilzeitkräfte beschäftigt. Einige dieser Teilzeitarbeitnehmer möchten ihre Arbeitszeit aufstocken. Wir als Betriebsrat möchten diesen Kollegen helfen und interessieren uns deshalb für die genauen Arbeitsbedingungen der neu Eingestellten. Haben wir einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Arbeitsverträge? Bisher verweigert uns unser Arbeitgeber das. Und zwar mit der Begründung, dass wir als Betriebsrat bei Arbeitsverträgen kein Beteiligungsrecht hätten. Stimmt das?