Arbeitgeberin kündigt Arbeitnehmerin
Der Fall: Die Arbeitgeberin, die katholische Schwangerschaftsberatung – ein Verein innerhalb der katholischen Kirche, der schwangere Frauen berät –, hatte einer Arbeitnehmerin gekündigt, nachdem diese aus der Kirche ausgetreten war. Denn die Arbeitgeberin verlangte von ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern grundsätzlich, dass diese die Richtlinien der katholischen Kirche einhalten, wonach jede Schwangerschaftsberatung den Schutz des Lebens des ungeborenen Kindes zum Ziel hat. Das schließt nach Ansicht der Arbeitgeberin auch ein, dass die Beschäftigten schwangere Frauen dazu bewegen, eine Schwangerschaft fortzusetzen, statt sie abzubrechen. Die Arbeitgeberin sah in dem Kirchenaustritt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Loyalitätspflichten.