AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Urlaub darf nicht wegen pauschaler Engpässe beschränkt werden

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht ein gesetzlicher Erholungsurlaub von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche zu. Dabei sollen einmal jährlich mindestens 10 Tage am Stück gewährt werden. Ob ein Arbeitgeber 17 Tage Urlaub am Stück wegen Personalmangels verweigern kann, war neben der Frage, ob der gesetzliche Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub per Eilantrag durchgesetzt werden kann, von den Richtern des Landesarbeitsgerichts (LAG) Thüringen kürzlich zu entscheiden (2.3.2026, Az. 4 Ta 15/26).

Friederike Becker-Lerchner

15.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Arbeitnehmerin will Urlaubsgewährung im Eilverfahren durchsetzen

Der Fall: Eine Arbeitnehmerin beantragte eine einstweilige Verfügung, um von ihrem Arbeitgeber Erholungsurlaub in der Zeit vom 1.3.2026 bis zum 25.3.2026 zu erhalten. Zuvor hatte sie das reguläre Hauptsacheverfahren angestrengt. Dieses war am 23.1.2026 zu ihren Gunsten entschieden worden. Das Arbeitsgericht verpflichtete den Arbeitgeber zur Urlaubsgewährung (ArbG Nordhausen, 23.1.2026, Az. 2 Ca 974/25). Das entsprechende Urteil war jedoch noch nicht rechtskräftig.

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