S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 21.04.2026

Nr. 05 | Mai 2026

Top-Thema: So setzen Sie als Schwerbehindertenvertretung
eine Arbeitszeiterfassung im Betrieb durch

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Keine Entschädigung bei offensichtlich fehlender Ernsthaftigkeit der Bewerbung
Das Arbeitsgericht (ArbG) Hamm hat eine wichtige Entscheidung zur sogenannten Scheinbewerbung getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein Bewerber eine Entschädigung verlangen kann, obwohl seine Bewerbung offensichtlich nicht ernst gemeint war (Urt. v. 23.1.2026, Az. 2 Ca 628/25).
Gekündigte Betriebsrätin behält Zutrittsrecht vor der Wahl
Das Arbeitsgericht (ArbG) Nürnberg hat eine wichtige Entscheidung zum Schutz der Wahlrechte von Betriebsratsmitgliedern getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine gekündigte Betriebsrätin weiterhin Zugang zum Betrieb verlangen kann (Beschl. v. 15.01.2026, Az. 9 BVGa 3/26).
So setzen Sie als Schwerbehindertenvertretung eine Arbeitszeiterfassung im Betrieb durch
Sie als Schwerbehindertenvertretung tragen eine besondere Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Unzureichende oder fehlende Arbeitszeiterfassung kann zu Überlastung, fehlenden Pausen oder Überschreitung von Höchstarbeitszeiten führen – Risiken, die für schwerbehinderte Mitarbeitende besonders gravierend sein können.
Arbeitgeber darf Lohnerhöhung nicht an neuen Arbeitsvertrag knüpfen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine wichtige Entscheidung zur Gleichbehandlung von Beschäftigten getroffen. Im Zentrum stand die Frage, ob eine Lohnerhöhung davon abhängig gemacht werden darf, dass Mitarbeitende einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben (Urt. v. 26.11.2025, Az. 5 AZR 239/24).
Wie Ihnen als Schwerbehindertenvertretung der Umgang mit psychisch auffälligen Kollegen gelingt
Kollegen mit psychischen Erkrankungen gibt es in nahezu jedem Betrieb. Diese Erkrankungen sind häufig Ursache für lange Fehlzeiten und zählen zu den wichtigsten Gründen für Frühverrentungen. Zudem können psychische Erkrankungen als Behinderung anerkannt werden. Für Sie als Schwerbehindertenvertretung bedeutet das: Sie werden in Ihrem Arbeitsalltag zunehmend mit Kolleginnen und Kollegen konfrontiert, die psychisch auffällig erscheinen. Doch wie gehen Sie damit professionell um? Wie unterstützen Sie diese, und wo ziehen Sie klare Grenzen? Dieser Artikel gibt Ihnen Orientierung und damit auch mehr Handlungssicherheit.
Fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden trotz Fehlverhaltens unwirksam
Das Arbeitsgericht (ArbG) Heilbronn hat klargestellt, dass nicht jede Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Im Mittelpunkt standen das Öffnen eines Compliance-Briefkastens und das Lesen eines Hinweises durch den Betriebsratsvorsitzenden (Beschl. v. 13.6.2025, Az. 7 BV 3/24).
Arbeitsschutzkontrollen: Ihre Augen und Ohren im Betrieb
Sie als Schwerbehindertenvertretung haben eine wichtige Funktion, wenn es darum geht, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Auch wenn Sie keine direkte Entscheidungsbefugnis über Arbeitsmittel oder Arbeitsprozesse haben, können Sie Auffälligkeiten erkennen und darauf hinweisen und damit aktiv zum Schutz Ihrer Kolleginnen und Kollegen beitragen.

Arbeitshilfen

  • Arbeitszeiterfassung über Arbeitsschutzbehörden durchsetzen