Soft Skills

Wie Ihnen als Schwerbehindertenvertretung der Umgang mit psychisch auffälligen Kollegen gelingt

Kollegen mit psychischen Erkrankungen gibt es in nahezu jedem Betrieb. Diese Erkrankungen sind häufig Ursache für lange Fehlzeiten und zählen zu den wichtigsten Gründen für Frühverrentungen. Zudem können psychische Erkrankungen als Behinderung anerkannt werden. Für Sie als Schwerbehindertenvertretung bedeutet das: Sie werden in Ihrem Arbeitsalltag zunehmend mit Kolleginnen und Kollegen konfrontiert, die psychisch auffällig erscheinen. Doch wie gehen Sie damit professionell um? Wie unterstützen Sie diese, und wo ziehen Sie klare Grenzen? Dieser Artikel gibt Ihnen Orientierung und damit auch mehr Handlungssicherheit.

Arno Schrader

21.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Psychische Belastungen sind längst als relevanter Faktor im Arbeitsschutz anerkannt. Kein Wunder, dass der Gesetzgeber bereits 2013 die Erfassung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutzgesetz verankert hat.

Psychisch auffällig oder psychisch krank?

„Psychisch auffällig“ ist kein medizinischer Begriff, sondern beschreibt zunächst beobachtbares Verhalten. Genau hier liegt die Herausforderung für Sie als Schwerbehindertenvertretung: Handelt es sich um eine vorübergehende Belastung, oder besteht ein medizinischer Unterstützungsbedarf? Sie sind weder Facharzt noch Psychotherapeut. Dennoch kommen Sie mit betroffenen Kollegen in Kontakt, beraten oder sind einfach als Gesprächspartner wichtig. So sind Sie eine wichtige Brücke zwischen den Betroffenen, Ihrem Arbeitgeber und möglichen Unterstützungsangeboten.

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