Wissenswert

Arbeitsschutzkontrollen: Ihre Augen und Ohren im Betrieb

Sie als Schwerbehindertenvertretung haben eine wichtige Funktion, wenn es darum geht, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Auch wenn Sie keine direkte Entscheidungsbefugnis über Arbeitsmittel oder Arbeitsprozesse haben, können Sie Auffälligkeiten erkennen und darauf hinweisen und damit aktiv zum Schutz Ihrer Kolleginnen und Kollegen beitragen.

Arno Schrader

21.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Häufig bemerken Mitarbeitende kleine Gefahrenquellen, die im Alltag leicht übersehen werden: defekte Steckdosen, rutschige Böden, fehlende Hilfsmittel oder überfüllte Arbeitsplätze. Ihre Aufgabe ist es, diese Beobachtungen zu dokumentieren und an die zuständigen Stellen weiterzugeben. Das können zunächst interne Ansprechpartner wie der Betriebsrat oder die Personalabteilung sein, bei schwerwiegenden Mängeln auch die zuständigen Arbeitsschutzbehörden.

Schwerbehinderte Menschen besonders gefährdet

Gerade für schwerbehinderte Beschäftigte können kleine Mängel erhebliche Auswirkungen haben. Was für andere lediglich unbequem ist, kann für Menschen mit Einschränkungen schnell zu einer konkreten Gesundheitsgefahr werden.

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