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So setzen Sie als Schwerbehindertenvertretung eine Arbeitszeiterfassung im Betrieb durch

Sie als Schwerbehindertenvertretung tragen eine besondere Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Unzureichende oder fehlende Arbeitszeiterfassung kann zu Überlastung, fehlenden Pausen oder Überschreitung von Höchstarbeitszeiten führen – Risiken, die für schwerbehinderte Mitarbeitende besonders gravierend sein können.

Arno Schrader

21.04.2026 · 7 Min Lesezeit

Die systematische Erfassung der Arbeitszeit ist daher ein entscheidendes Instrument, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten, die Arbeitsbelastung transparent zu machen und gesundheitliche Schäden zu verhindern. In diesem Zusammenhang ist es essenziell zu wissen, dass Sie die Arbeitszeiterfassung zwar nicht selbst einführen, wohl aber die Arbeitsschutzbehörden einschalten können, wenn der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt.

Die Arbeitszeit Ihrer Kollegen ist nicht nur ein organisatorisches Thema, sondern auch eine Frage des Gesundheitsschutzes. Seit dem sogenannten Stechuhrbeschluss des Bundesarbeitsgerichts besteht für alle Arbeitgeber in Deutschland eine gesetzliche Pflicht, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Für Sie als Schwerbehindertenvertretung stellt sich daher die Frage: Wie können Sie sicherstellen, dass in Ihrem Betrieb ein funktionierendes System zur Arbeitszeiterfassung eingeführt wird, auch wenn Sie selbst keine Initiativrechte besitzen? Dieser Beitrag zeigt Wege auf, die Sie nutzen können, und erläutert einschlägige Entscheidungen aus Bremen und des Bundesarbeitsgerichts, die die Möglichkeiten Ihrer Einflussnahme klar abgrenzen.

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