Recht

Fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden trotz Fehlverhaltens unwirksam

Das Arbeitsgericht (ArbG) Heilbronn hat klargestellt, dass nicht jede Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Im Mittelpunkt standen das Öffnen eines Compliance-Briefkastens und das Lesen eines Hinweises durch den Betriebsratsvorsitzenden (Beschl. v. 13.6.2025, Az. 7 BV 3/24).

Arno Schrader

21.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Die Entscheidung zeigt wichtige Grenzen für arbeitsrechtliche Sanktionen auf und ist auch für Sie als Schwerbehindertenvertretung relevant.

Info: Hinweisgeberschutzgesetz

Schutz für Mitarbeitende und Ihre Rolle als SBV
Sie sollten wissen, dass das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Beschäftigte schützt, die Missstände oder Gesetzesverstöße im Betrieb melden. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und soll verhindern, dass Mitarbeitende wegen ihrer Meldung Nachteile erfahren, zum Beispiel Kündigung, Versetzung oder Mobbing.

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