Das Arbeitsgericht (ArbG) München hat entschieden, dass ein Beschäftigter auch während eines laufenden Verfahrens über die Wirksamkeit einer Befristung für die Betriebsratswahl wählbar bleibt (23.4.2025, Az. 19 BVGa 26/26).
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat mit Urteil vom 4.3.2026 (Az. 5 SLa 495/25) entschieden, dass die Anforderungen an die Begründung eines Anspruchs auf ein Zwischenzeugnis unterschiedlich streng zu bewerten sind. Für Sie als Personalrat ist diese Entscheidung relevant, weil sie die Praxis die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Arbeitsverhältnis konkretisiert.
Konflikte in der Personalratsarbeit gehören zum Alltag – sowohl innerhalb des Gremiums als auch im Verhältnis zur Dienststelle. Problematisch wird es, wenn aus sachlichen Differenzen dauerhafte Blockaden entstehen oder Entscheidungen verzögert werden. Das Verwaltungs- und Arbeitsrecht gibt hier nur den Rahmen vor, die praktische Steuerung liegt häufig bei Ihnen als Vorsitzendem.
Das Thema Überlastungsanzeige gewinnt in der betrieblichen und behördlichen Praxis zunehmend an Bedeutung. Das Arbeits- und Verwaltungsrecht stellt dabei klare Anforderungen an die Fürsorgepflicht Ihres Dienstherrn, die jedoch in der Realität nicht immer konsequent umgesetzt werden.
Das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig hat kürzlich entschieden, dass die Verantwortung von Beamtinnen und Beamten bei der Überprüfung ihrer Besoldungsunterlagen sehr hoch ist (14.4.2026, Az. 12 A 364/25). Behalten Sie als Personalrat diese Entscheidung genau im Blick – sie hat direkte Auswirkungen auf die Beratungspraxis gegenüber Ihren Kolleginnen und Kollegen.
Das Arbeitsgericht (ArbG) Bielefeld hat entschieden, dass die teilweise Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf freiwillige Zulagen ohne Beteiligung des Betriebsrats unwirksam ist. Das Urteil gilt entsprechend auch im öffentlichen Dienst und ist für Sie als Personalrat von besonderem Interesse (11.2.2026, Az. 6 Ca 1399/25).
Im Arbeitsalltag hält sich hartnäckig die Annahme, dass nur das gilt, was schriftlich im Arbeitsvertrag steht. Diese Sichtweise ist jedoch zu kurz gegriffen. Sie als Personalrat sollten wissen: Auch mündliche Zusagen können rechtlich verbindliche Ansprüche begründen.
Wissenswertes
Arbeitshilfen
Checkliste: Umgang mit Überlastungsanzeigen und Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Überlastungsanzeige – richtig handeln bei Arbeitsüberlastung und Schutz durch Fürsorgepflicht