Der Fall: Eine Sonderschullehrerin in Schleswig-Holstein wurde ab Februar 2018 mit einer allgemeinen Stellenzulage besoldet – fälschlicherweise, wie sich später herausstellte. Als Sonderschullehrerin gehörte sie dem ersten Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 13 an, die Stellenzulage steht aber nur Lehrkräften im zweiten Einstiegsamt zu. Der Fehler blieb über 6 Jahre unentdeckt, bis die Behörde im November 2024 die Rückzahlung von knapp 4.800 € brutto verlangte.
BEAMTENRECHT
Rückforderung überzahlter Dienstbezüge: Was das neue Urteil für Sie als Personalrat bedeutet
Das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig hat kürzlich entschieden, dass die Verantwortung von Beamtinnen und Beamten bei der Überprüfung ihrer Besoldungsunterlagen sehr hoch ist (14.4.2026, Az. 12 A 364/25). Behalten Sie als Personalrat diese Entscheidung genau im Blick – sie hat direkte Auswirkungen auf die Beratungspraxis gegenüber Ihren Kolleginnen und Kollegen.