Frage: In unserer Dienststelle gibt es immer mehr befristete Arbeitsverträge, insbesondere mit wiederholten Verlängerungen bei denselben Beschäftigten (Kettenbefristungen). Dabei entsteht zunehmend Unruhe im Kollegium. Teilweise werden Stellen über Jahre hinweg nur befristet besetzt, obwohl die Aufgaben dauerhaft bestehen. Der Dienstherr verweist darauf, dass jede einzelne Befristung sachlich begründet sei und im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsrechts liege.
Welche Möglichkeiten haben wir als Personalrat, gegen solche Kettenbefristungen vorzugehen? Wo liegen die rechtlichen Grenzen und welche Beteiligungsrechte stehen uns konkret zur Verfügung?