Die Entscheidung zeigt, dass bereits eine schlüssige Begründung des Beschäftigten ausreichen kann, um einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis auszulösen, sofern der Dienstherr nicht substantiiert entgegentritt.
ARBEITSRECHT
Zwischenzeugnis: So sind Darlegungs- und Beweislast verteilt
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat mit Urteil vom 4.3.2026 (Az. 5 SLa 495/25) entschieden, dass die Anforderungen an die Begründung eines Anspruchs auf ein Zwischenzeugnis unterschiedlich streng zu bewerten sind. Für Sie als Personalrat ist diese Entscheidung relevant, weil sie die Praxis die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Arbeitsverhältnis konkretisiert.