ARBEITSRECHT

Zwischenzeugnis: So sind Darlegungs- und Beweislast verteilt

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat mit Urteil vom 4.3.2026 (Az. 5 SLa 495/25) entschieden, dass die Anforderungen an die Begründung eines Anspruchs auf ein Zwischenzeugnis unterschiedlich streng zu bewerten sind. Für Sie als Personalrat ist diese Entscheidung relevant, weil sie die Praxis die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Arbeitsverhältnis konkretisiert.

Maria Markatou

27.06.2026 · 3 Min Lesezeit

Die Entscheidung zeigt, dass bereits eine schlüssige Begründung des Beschäftigten ausreichen kann, um einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis auszulösen, sofern der Dienstherr nicht substantiiert entgegentritt.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!