HÄTTEN SIE’S GEWUSST?

Eine mündliche Zusage kann im Arbeitsrecht bindend sein

Im Arbeitsalltag hält sich hartnäckig die Annahme, dass nur das gilt, was schriftlich im Arbeitsvertrag steht. Diese Sichtweise ist jedoch zu kurz gegriffen. Sie als Personalrat sollten wissen: Auch mündliche Zusagen können rechtlich verbindliche Ansprüche begründen.

Maria Markatou

27.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Entscheidend ist im Arbeitsrecht nicht die Form, sondern der erkennbare Rechtsbindungswille der Beteiligten. Wird etwa im Vorstellungsgespräch, in Personalgesprächen oder im laufenden Arbeitsverhältnis eine konkrete Zusage gemacht – z. B. zu einer Zulage oder einer bestimmten Tätigkeit –, kann daraus eine vertragliche Verpflichtung entstehen. Voraussetzung ist, dass die Zusage hinreichend bestimmt ist und aus Sicht des Empfängers als ernst gemeinte Verpflichtung verstanden werden durfte.

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