Es ist ungerecht, wenn man nicht seiner Tätigkeit entsprechend entlohnt wird – im öffentlichen Dienst sogar tarifvertragswidrig. Möchte ein Beschäftigter in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden, muss er vor Gericht darlegen, dass er die Voraussetzungen erfüllt. Genau das macht es für Beschäftigte so schwer, eine bessere Eingruppierung zu erreichen. Der folgende Fall aus der freien Wirtschaft ist auf Sie übertragbar (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 23.3.2026, Az. 15 SLa 86/25).
