Personalrat aktuell 05.06.2026

NR. 12 | JUNI II 2026

TOP-THEMA: ARBEIT AM WOCHENENDE – Keine Wochenendarbeit ohne Ihre Mitbestimmung!

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Bessere Eingruppierung kann nur schwer erreicht werden
Es ist ungerecht, wenn man nicht seiner Tätigkeit entsprechend entlohnt wird – im öffentlichen Dienst sogar tarifvertragswidrig. Möchte ein Beschäftigter in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden, muss er vor Gericht darlegen, dass er die Voraussetzungen erfüllt. Genau das macht es für Beschäftigte so schwer, eine bessere Eingruppierung zu erreichen. Der folgende Fall aus der freien Wirtschaft ist auf Sie übertragbar (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 23.3.2026, Az. 15 SLa 86/25).
EuGH entscheidet zum bezahlten Vaterschaftsurlaub
Elternzeit können in Deutschland Vater und Mutter nehmen. Einen Väterurlaub gibt es dagegen nicht. Ob das so richtig ist, muss nun der EuGH beantworten (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), 29.4.2026, Az. 1 WB 27.25).
Fristlose Kündigung: Wenn Ihr Dienstherr die 2-Wochen-Frist verpasst
Möchten Dienstherren Beschäftigte fristlos entlassen, geht dies nur innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Kündigungsberechtigte vom Kündigungsgrund erfahren hat. Verpasst der Dienstherr diese Frist, ist eine fristlose Kündigung nicht mehr möglich. Ein Dienstherr aus München musste dies in folgendem Fall schmerzhaft erfahren (Landesarbeitsgericht München, 21.4.2026, Az. 9 SLa 495/25).
Achtung: Immer strengere gerichtliche Linie bei Arbeitsunfähigkeit
Die Arbeitsgerichte sind grundsätzlich arbeitnehmerfreundlich eingestellt – so heißt es doch immer. Das stimmt jedoch nur bedingt. Insbesondere bei Themen rund um die Arbeitsunfähigkeit lässt sich feststellen, dass die Gerichte hier vermehrt zu einer harten Linie umschwenken (Arbeitsgericht Heilbronn, 27.3.2026, Az. 7 Ca 314/25).
Hochschulwochenenden, Messen, Elternsprechtage – kein Wochenendeinsatz ohne Sie!
Bei der Arbeitszeit bestimmen Sie als Personalrat mit. Das ist eigentlich klar. Allerdings gewinnen in den letzten Jahren auch in der öffentlichen Verwaltung Wochenendeinsätze immer mehr an Bedeutung. Man präsentiert sich auf Jobmessen und ähnlichen Veranstaltungen. Beschäftigte sind hier manchmal verpflichtend, manchmal freiwillig im Einsatz. Und für Sie als Gremium stellt sich die Frage: Bestimmen wir bei diesen Einsätzen mit? Ja, sagt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (15.10.2025, Az. 33 A 1348/24.PVB). Und ja sage auch ich. Denn Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist im deutschen Arbeitszeitrecht unerwünscht. Worauf Sie im Rahmen der Mitbestimmung achten sollten, habe ich Ihnen hier zusammengefasst.
Machtmissbrauch im Arbeits-/Dienstverhältnis ist immer inakzeptabel
Es ist ganz egal, ob jemand verbeamtet ist oder Angestellter – verübt eine Person im Amt in ungerechtfertigter Weise Gewalt, kann sie dies den Job kosten. Und das ganz zu Recht, Exzesse haben bei der Arbeit bzw. bei der Amtsausübung nichts verloren (Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden, 29.4.2026, Az. 28 K 993/24.WI.D)!
Beförderung: Fachliche Beurteilung geht vor Auswahlgespräch
Konkurrentenstreitigkeiten im Zusammenhang mit Beförderungen gehören zu den häufigeren Problemen im Beamtenrecht. Im Kern einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg konkurrieren 2 Bewerber um eine Spitzenposition in einem Ministerium. Das Gericht fasst die Grundsätze des Zusammenspiels von dienstlichen Beurteilungen und strukturierten Auswahlgesprächen als ergänzendes Auswahlinstrument zusammen.
Nichts geht mehr – wenn Sie ein Gremiumsmitglied ausschließen wollen
Wo viele Menschen zusammenkommen, sind Streit, Diskussion, Sympathie und Antipathie normal. Schwierig wird es, wenn einen das an einer konstruktiven und professionellen Zusammenarbeit hindert. Im Personalratsgremium kann so ein Zerwürfnis bis zum Ausschluss eines Mitglieds gehen. Doch kann der Ausschluss nur das letzte Mittel sein, wie auch § 30 BPersVG bzw. Ihre landesgesetzliche Regelung zeigt.
Sachsen regelt den Umgang mit AfD-nahen Beamten und Behördenmitarbeitern
Sächsischen Beamten und Behördenmitarbeitern mit einer AfD-Mitgliedschaft können dienstrechtliche Folgen drohen. Aber dies nicht bei einer bloßen Mitgliedschaft in der Partei. Vielmehr hat das Innenministerium einen Handlungsleitfaden verfasst, der einheitliche Regelungen vorgibt, wenn es einen Verdacht auf Verletzung der Pflicht zur Verfassungstreue gibt.