SCHWERPUNKTTHEMA
Hochschulwochenenden, Messen, Elternsprechtage – kein Wochenendeinsatz ohne Sie!
Bei der Arbeitszeit bestimmen Sie als Personalrat mit. Das ist eigentlich klar. Allerdings gewinnen in den letzten Jahren auch in der öffentlichen Verwaltung Wochenendeinsätze immer mehr an Bedeutung. Man präsentiert sich auf Jobmessen und ähnlichen Veranstaltungen. Beschäftigte sind hier manchmal verpflichtend, manchmal freiwillig im Einsatz. Und für Sie als Gremium stellt sich die Frage: Bestimmen wir bei diesen Einsätzen mit? Ja, sagt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (15.10.2025, Az. 33 A 1348/24.PVB). Und ja sage auch ich. Denn Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist im deutschen Arbeitszeitrecht unerwünscht. Worauf Sie im Rahmen der Mitbestimmung achten sollten, habe ich Ihnen hier zusammengefasst.
Maria Markatou
05.06.2026
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6 Min Lesezeit
Ihre Mitbestimmungstatbestände bei Wochenendeinsätzen
Die wichtigste Grundlage für Ihre Beteiligung als Personalrat bei Wochenendeinsätzen ist regelmäßig die Mitbestimmung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Sobald Beschäftigte an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen eingesetzt werden sollen, verändert sich die Verteilung der Arbeitszeit unmittelbar. Damit sind Sie als Personalrat grundsätzlich zu beteiligen. Dies betrifft insbesondere
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