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Sachsen regelt den Umgang mit AfD-nahen Beamten und Behördenmitarbeitern

Sächsischen Beamten und Behördenmitarbeitern mit einer AfD-Mitgliedschaft können dienstrechtliche Folgen drohen. Aber dies nicht bei einer bloßen Mitgliedschaft in der Partei. Vielmehr hat das Innenministerium einen Handlungsleitfaden verfasst, der einheitliche Regelungen vorgibt, wenn es einen Verdacht auf Verletzung der Pflicht zur Verfassungstreue gibt.

Maria Markatou

05.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Leitfaden gilt für Beamte und Arbeitnehmer bei Ministerien und Landesbehörden. Er macht Vorgesetzten Vorgaben zum Umgang mit einer Mitgliedschaft in Parteien, die der sächsische Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft. Also für den Landesverband der AfD.

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