Der Fall: Ein Arbeitnehmer war als Produktions- und Lagerarbeiter (mit 38,75 Wochenstunden und 18,07 € brutto/Stunde) beschäftigt. Seine Arbeit musste er vor allen Dingen stehend und laufend verrichten, zudem musste er schwere Maschinenteile mit einem Gewicht von um die 50 kg wechseln. 2024 hatte der Mitarbeiter vom 1.8. bis 23.8. Urlaub genommen, vom 26.8. bis 30.8. war er arbeitsunfähig erkrankt.
ARBEITSRECHT
Achtung: Immer strengere gerichtliche Linie bei Arbeitsunfähigkeit
Die Arbeitsgerichte sind grundsätzlich arbeitnehmerfreundlich eingestellt – so heißt es doch immer. Das stimmt jedoch nur bedingt. Insbesondere bei Themen rund um die Arbeitsunfähigkeit lässt sich feststellen, dass die Gerichte hier vermehrt zu einer harten Linie umschwenken (Arbeitsgericht Heilbronn, 27.3.2026, Az. 7 Ca 314/25).