LESERFRAGE

„Können Kollegen mit unserem Dienstherrn die 42-Stunden-Woche vereinbaren?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Maria Markatou

05.06.2026 · 3 Min Lesezeit

Frage: Ein Kollege hat uns erzählt, dass unser Dienstherr ihn gefragt hat, ob er seine Arbeitszeit auf 42 Stunden in der Woche erhöhen will. Er hätte in letzter Zeit immer Überstunden geleistet, da wäre die Anpassung nur folgerichtig. Gibt es denn die 42-Stunden-Woche? Wir finden das doch sehr viel Arbeit für den Kollegen auf Dauer.

Neuregelung im TVöD macht es möglich

Maria Markatou: Einvernehmlich geht alles

Ja und nein. Es gibt keine 42-Stunden-Woche an sich. Aber Beschäftigte und Dienststellenleitung können einvernehmlich ein Erhöhen der regelmäßigen Arbeitszeit auf eine – individuelle – Vollzeitarbeit von bis zu durchschnittlich 42 Stunden wöchentlich vereinbaren. Das steht in § 6 Abs. 1a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser gilt noch gar nicht so lange, erst seit dem 1.1.2026.

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