Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist seit dem 1.11.2024 in Kraft und mit ihm kommen erste, unerwartete rechtliche Fallstricke auf die Kolleginnen und Kollegen zu. Ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf zeigt eindrücklich: Wer die neuen Möglichkeiten zur Änderung des Geschlechtseintrags unbedacht oder gar missbräuchlich kommentiert, riskiert nicht nur den Betriebsfrieden, sondern auch die eigene Karriere (23.2.2026, Az. 2 L 134/26). Für Sie als Personalräte ist es entscheidend, die Hintergründe zu kennen, um richtig beraten zu können.
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