Der Fall: Im Mittelpunkt des Falls steht eine Polizeibeamtin in Nordrhein-Westfalen. Die Beamtin (damals noch mit männlichem Geschlechtseintrag) las im Februar 2025 einen Intranet-Artikel. Darin ging es um eine Kollegin, die nach einer Änderung ihres Geschlechtseintrags und unter Anwendung der Frauenförderung befördert wurde. Daraufhin soll die Beamtin angekündigt haben: „Das mache ich auch.“ Im Mai 2025 ließ die Person tatsächlich ihren Geschlechtseintrag von „männlich“ auf „weiblich“ ändern.
BEAMTENRECHT
Wann Gender-Hopping zur Karrierefalle für Ihre Kollegen wird
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist seit dem 1.11.2024 in Kraft und mit ihm kommen erste, unerwartete rechtliche Fallstricke auf die Kolleginnen und Kollegen zu. Ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf zeigt eindrücklich: Wer die neuen Möglichkeiten zur Änderung des Geschlechtseintrags unbedacht oder gar missbräuchlich kommentiert, riskiert nicht nur den Betriebsfrieden, sondern auch die eigene Karriere (23.2.2026, Az. 2 L 134/26). Für Sie als Personalräte ist es entscheidend, die Hintergründe zu kennen, um richtig beraten zu können.