Mitarbeitende Aktiv Vertreten 21.05.2026

SONDERAUSGABE JUNI 2026: TEILZEIT

Beim Thema Teilzeit geht es nicht nur um „Lifestyle“, sondern in vielen Fällen auch um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

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Teilzeit gibt es teilweise auch mit Rückfahrschein
Den Teilzeitanspruch gab es seinerzeit bei seiner Einführung zunächst grundsätzlich nur als „One-Way-Ticket“. Das bedeutet: Wer einmal in der Teilzeit drin war, kam ohne Einwilligung des Dienstgebers nicht mehr heraus. Einen „Rückfahrschein“ aus der Teilzeit bietet nun aber seit vielen Jahren schon die „Brückenteilzeit“ – sofern deren Voraussetzungen vorliegen.
So reden Sie als MAV bei der Teilzeit mit
Reden wir erst gar nicht lange um den heißen Brei herum: Es gibt Bereiche, in denen Sie als MAV deutlich stärker mit Rechten ausgestattet sind als bei der Teilzeit. Dennoch können Sie auch in diesem Bereich Ihren Einfluss geltend machen.
So lässt sich die Teilzeit realisieren
Einen Anspruch auf Teilzeit bringt allein noch nichts ein. Ihre Kolleg*innen müssen ihn auch umsetzen. Dabei ist unbedingt das vorgesehene, nachfolgend beschriebene Verfahren zu beachten.
Elternzeit, Pflegezeit und andere Spezialfälle
Ein besonderer Fall der – gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen – Teilzeit ist die Teilzeit in Elternzeit nach § 15 Abs. 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. In diesem speziellen Fall gibt es schon seit vielen Jahren eine Teilzeit mit Rückkehrrecht in die Vollzeit – also im Grunde eine spezielle Brückenteilzeit, auch wenn diese nicht so genannt wird.
Arbeitgeberkonzept muss schlüssig sein
Wenn ein Arbeitgeber ein bestimmtes Konzept gegen eine Teilzeit ins Feld führt, kann dies relevant sein. Dieses Konzept darf dann aber nicht eine bloße Floskel sein. Der Fall: Eine Erzieherin in einer Kindertagesstätte wollte ihre Arbeitszeit von 30 Wochenstunden auf 10 Wochenstunden verringern. Sie stellte hierzu beim Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag. Der Arbeitgeber lehnte den Antrag ab und berief sich auf dringende betriebliche Gründe.
Vollzeiturlaub behält seinen Wert
Was passiert eigentlich, wenn bei Beginn der Teilzeit noch Urlaub aus der Vollzeitphase offen ist? Wird dieser dann zu Teilzeiturlaub heruntergestuft? Der Fall: Eine Mitarbeiterin im Finanzministerium arbeitete zunächst annähernd in Vollzeit. Ab dem 1.8.2015 reduzierte sie ihre Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden.
So behalten Sie den Überblick über die Teilzeitarten
Nun haben Sie ganz schön viele „Spielarten“ der Teilzeit kennengelernt. Wie Sie gesehen haben, haben die Teilzeitmodelle teilweise dieselben, oft aber auch sehr unterschiedliche Voraussetzungen und Möglichkeiten. Die Einzelheiten finden Sie in der nachfolgenden Tabelle noch einmal übersichtlich aufgelistet.
Minijobber*innen sind „erstklassig“
Minijob und Midijob sind besondere Ausprägungen der Teilzeit. Jede*r Minijobber*in oder Midijobber*in ist also auch ein*e Teilzeitmitarbeiter*in.

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Schwellenwerte bei der Brückenteilzeit
  • Übersicht: Teilzeitmodelle