Den Teilzeitanspruch gab es seinerzeit bei seiner Einführung zunächst grundsätzlich nur als „One-Way-Ticket“. Das bedeutet: Wer einmal in der Teilzeit drin war, kam ohne Einwilligung des Dienstgebers nicht mehr heraus. Einen „Rückfahrschein“ aus der Teilzeit bietet nun aber seit vielen Jahren schon die „Brückenteilzeit“ – sofern deren Voraussetzungen vorliegen.
