HÄTTEN SIE‘S GEWUSST?

Minijobber*innen sind „erstklassig“

Minijob und Midijob sind besondere Ausprägungen der Teilzeit. Jede*r Minijobber*in oder Midijobber*in ist also auch ein*e Teilzeitmitarbeiter*in.

Michael Tillmann

15.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Diese Regeln gelten für Minijobber*innen

Bei Arbeitgebenden herrscht teilweise noch immer die Vorstellung, dass für Teilzeitmitarbeitende und insbesondere für Mini- und Midi­jobber*innen besondere Regeln anzuwenden seien. Das stimmt nur insoweit, als beim Mini- und Midijob besondere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen gelten.

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