Diese Regeln gelten für Minijobber*innen
Bei Arbeitgebenden herrscht teilweise noch immer die Vorstellung, dass für Teilzeitmitarbeitende und insbesondere für Mini- und Midijobber*innen besondere Regeln anzuwenden seien. Das stimmt nur insoweit, als beim Mini- und Midijob besondere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen gelten.