Mit einem rechtzeitigen Antrag geht es los
Zunächst stellt der*die an Teilzeit interessierte Kolleg*in bei Ihrer Dienststellenleitung einen Antrag auf Teilzeitarbeit. Diesen muss er*sie mindestens 3 Monate vor dem verlangten Beginn der Teilzeit einreichen. Ein verspäteter Antrag führt nicht dazu, dass der Antrag unwirksam ist, sondern dass sich der Beginn der Teilzeit eventuell entsprechend nach hinten verschiebt.