SCHWERPUNKTTHEMA

So lässt sich die Teilzeit realisieren

Einen Anspruch auf Teilzeit bringt allein noch nichts ein. Ihre Kolleg*innen müssen ihn auch umsetzen. Dabei ist unbedingt das vorgesehene, nachfolgend beschriebene Verfahren zu beachten.

Michael Tillmann

15.05.2026 · 6 Min Lesezeit

Mit einem rechtzeitigen Antrag geht es los

Zunächst stellt der*die an Teilzeit interessierte Kolleg*in bei Ihrer Dienststellenleitung einen Antrag auf Teilzeitarbeit. Diesen muss er*sie mindestens 3 Monate vor dem verlangten Beginn der Teilzeit einreichen. Ein verspäteter Antrag führt nicht dazu, dass der Antrag unwirksam ist, sondern dass sich der Beginn der Teilzeit eventuell entsprechend nach hinten verschiebt.

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