AUFBAUWISSEN

Elternzeit, Pflegezeit und andere Spezialfälle

Ein besonderer Fall der – gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen – Teilzeit ist die Teilzeit in Elternzeit nach § 15 Abs. 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. In diesem speziellen Fall gibt es schon seit vielen Jahren eine Teilzeit mit Rückkehrrecht in die Vollzeit – also im Grunde eine spezielle Brückenteilzeit, auch wenn diese nicht so genannt wird.

Michael Tillmann

15.05.2026 · 6 Min Lesezeit

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit

Damit Ihre Kolleg*innen einen Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

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