AUFBAUWISSEN
Elternzeit, Pflegezeit und andere Spezialfälle
Ein besonderer Fall der – gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen – Teilzeit ist die Teilzeit in Elternzeit nach § 15 Abs. 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. In diesem speziellen Fall gibt es schon seit vielen Jahren eine Teilzeit mit Rückkehrrecht in die Vollzeit – also im Grunde eine spezielle Brückenteilzeit, auch wenn diese nicht so genannt wird.
Michael Tillmann
15.05.2026
·
6 Min Lesezeit
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit
Damit Ihre Kolleg*innen einen Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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