KOLLEKTIVES RECHT
So reden Sie als MAV bei der Teilzeit mit
Reden wir erst gar nicht lange um den heißen Brei herum: Es gibt Bereiche, in denen Sie als MAV deutlich stärker mit Rechten ausgestattet sind als bei der Teilzeit. Dennoch können Sie auch in diesem Bereich Ihren Einfluss geltend machen.
Michael Tillmann
15.05.2026
·
2 Min Lesezeit
Der rechtliche Hebel für Ihre Beteiligung
Als MAV haben Sie gemäß § 7 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ein Informationsrecht. Nach dieser Vorschrift muss Ihr*e Dienstgeber*in Sie als Arbeitnehmervertretung über Teilzeit in Ihrer Einrichtung informieren.
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