Ihren Jahresurlaub nahm die Mitarbeiterin nach dem 1.8.2015. Während des Urlaubs zahlte der Arbeitgeber wie üblich die normale Vergütung fort.
WICHTIGE URTEILE
Vollzeiturlaub behält seinen Wert
Was passiert eigentlich, wenn bei Beginn der Teilzeit noch Urlaub aus der Vollzeitphase offen ist? Wird dieser dann zu Teilzeiturlaub heruntergestuft?
Der Fall: Eine Mitarbeiterin im Finanzministerium arbeitete zunächst annähernd in Vollzeit. Ab dem 1.8.2015 reduzierte sie ihre Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden.