Sie erkennen anhand der Tabelle z. B. sehr schnell, dass die gewünschte Vertragsänderung praktisch immer automatisch eintritt, wenn der*die Dienstgebende nicht rechtzeitig reagiert. Das war nicht immer so. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber aber die Regeln vereinheitlicht. Das dürfte eine sinnvolle Tendenz für die praktische Handhabung sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite sein.
ÜBERSICHT
So behalten Sie den Überblick über die Teilzeitarten
Nun haben Sie ganz schön viele „Spielarten“ der Teilzeit kennengelernt. Wie Sie gesehen haben, haben die Teilzeitmodelle teilweise dieselben, oft aber auch sehr unterschiedliche Voraussetzungen und Möglichkeiten. Die Einzelheiten finden Sie in der nachfolgenden Tabelle noch einmal übersichtlich aufgelistet.