Mitarbeitende Aktiv Vertreten 17.07.2026

NR. 13 | AUGUST 2026

TOP-THEMA: LOHNPFÄNDUNG

Achtung: Seit 1.7.2026 gelten neue Pfändungsfreigrenzen

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Kirchenzugehörigkeit darf verlangt werden
Natürlich sehen es kirchliche Arbeitgeber gerne, wenn ihre Angestellten Mitglied der Kirche sind. Das dürfen sie auch verlangen, aber nur wenn dies nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung gerechtfertigt ist. So das Bundesarbeitsgericht bezüglich eines Falles, der im wahrsten Sinne des Wortes durch alle Instanzen ging (BAG, 21.5.2026, Az. 8 AZR 194/25 (F)).
Eingangsstempel ist keine Stellungnahme
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist wie Sie als MAV vor jeder Kündigung zu hören. Nur, wie lange hat sie Zeit zu überlegen (Bundesarbeitsgericht, 29.1.2026, Az. 2 AZR 128/25)?
Zu viel Gehalt erhalten? Rückzahlung kann die Dienststelle nicht immer verlangen
Hat Ihnen Ihr*e Dienstherr*in zu viel Gehalt überwiesen, kann er*sie dies grundsätzlich zurückverlangen. Oft scheitern diese Rückforderungsansprüche aber an ganz tatsächlichen Gründen, etwa der mangelnden Beweisbarkeit. So wie in diesem Fall (Arbeitsgericht Nordhausen, 23.4.2026, Az. 3 Ca 799/25).
Psychische Erkrankungen im Betrieb: neue Heraus­forderungen für Sie und den*die Arbeitgeber*in
Sie als MAV sehen sich im betrieblichen Alltag zunehmend mit psychischen Erkrankungen von Beschäftigten konfrontiert. Die Zahlen der Krankenkassen belegen das eindeutig. Diese Entwicklung stellt nicht nur die betroffenen Menschen selbst, sondern auch Arbeitgebende und Sie als betriebliche Interessenvertretung vor erhebliche Herausforderungen.
Lohnpfändung – das können Sie Kolleg*innen raten
So teuer wie jetzt war das Leben gefühlt noch nie. Da wundert es einen manchmal nicht, dass immer mehr Beschäftigte in die Schuldenfalle rutschen. Sicher ist es dem ein oder anderen in Ihrer Dienststelle schon so ergangen. Was dann oft folgt, ist die Lohnpfändung. Auf diese haben Sie als MAV zwar keinen Einfluss, mit dem nötigen Wissen, können Sie Ihren Kolleg*innen aber mit Rat und Tat zur Seite stehen. Darum habe ich Ihnen hier das Wichtigste zur Lohnpfändung zusammengefasst. Übrigens: Seit dem 1.7.2026 gelten neue Pfändungsfreigrenzen.
Gesundheitskompetenz: Warum Gesundheits­förderung an der Arbeitsstätte stattfinden muss
Gesundheit ist Privatsache, Gesundheitsförderung hingegen nicht. Auch am Arbeitsplatz sollte die Gesundheitskompetenz der Kolleg*innen aufgebaut werden, immerhin kostet Krankheit die Arbeitgebenden und den Sozialstaat jedes Jahr viel Geld. Ein Ansatz ist hier die Gesundheitsförderung. Angesichts der neuen Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts (RKI) wird deutlich, wie wichtig strukturierte Gesundheitsförderung ist: Mehr als 4 von 5 Beschäftigten in Deutschland haben Schwierigkeiten, Gesundheitsinformationen richtig zu nutzen. Für den Arbeitsalltag ist das eine zentrale Erkenntnis: Gesundheitsförderung funktioniert nur dann, wenn alle die verfügbaren Informationen tatsächlich verstehen und nutzen können.
Vereinbarung über ein Arbeitszeugnis ist vollstreckbar
Bei einem Vergleich im Kündigungsschutzprozess wird oft ein Zeugnis mit einer gewissen Note vereinbart. Wenn der Arbeitgeber dieses dann nicht ausstellt, kann man dann vollstrecken? Mit welchem Inhalt, denn eine Note ist ja kein Zeugnistext, den der*die Gerichtsvollzieher*in pfänden könnte? Einen Geldbetrag oder einen Gegenstand kann er*sie abholen, aber ein Zeugnis – das gibt es ja körperlich nicht, solange es nicht erstellt ist. Bislang mussten hier oft Folgeprozesse über die Zeugnisklausel geführt werden. Schnee von gestern, sagt das Bundesarbeitsgericht, die Vollstreckung ist doch möglich (BAG, 7.5.2026, Az. 8 AZB 25/25).
Wie Sie für die Amtszeit eine Strategie entwickeln
Die neue Amtszeit hat begonnen – Zeit, sich Gedanken über Ihre strategische Ausrichtung zu machen: Wie wollen Sie wahrgenommen werden? Wie soll der Umgang mit dem*der Dienstgebenden aussehen? Was wollen Sie in der Amtszeit erreichen? Welche Themen sind Ihnen besonders wichtig?
Wenn MAV-Mitglieder von einer Fortbildung wiederkommen
Gerade nach einer MAV-Neubildung werden die Mitglieder möglichst schnell zu Fortbildungen angemeldet, um das nötige Grundwissen zu erlangen. Häufig kommen die Mitglieder mit Fragen wieder, warum es in ihrer MAV anders läuft, als es im Seminar vermittelt wurde.
Parkinson kann jetzt Berufskrankheit sein
Viele Beschäftigte werden im Laufe ihres Berufslebens krank. Ist die Erkrankung auf besondere Expositionen während des Berufslebens zurückzuführen, kann eine Berufskrankheit vorliegen. Berufskrankheiten werden in der Berufskrankheitenliste geführt, die nun um eine Berufskrankheit reicher geworden ist: Parkinson.

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  • Checkliste: Lohnpfändung