Natürlich sehen es kirchliche Arbeitgeber gerne, wenn ihre Angestellten Mitglied der Kirche sind. Das dürfen sie auch verlangen, aber nur wenn dies nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung gerechtfertigt ist. So das Bundesarbeitsgericht bezüglich eines Falles, der im wahrsten Sinne des Wortes durch alle Instanzen ging (BAG, 21.5.2026, Az. 8 AZR 194/25 (F)).

