WISSENSWERTES

Eine Entschädigung wegen Diskriminierung kann es nur bei einer ernsthaften Bewerbung geben

Im Einstellungsverfahren sind Sie als MAV zu beteiligen. Wird ein*e Bewerber*in dabei diskriminiert, sollten Sie einschreiten. Zudem hat der*die Diskriminierte dann auch einen Entschädigungsanspruch – aber nur, wenn die Bewerbung auch ernsthaft gestaltet war (Arbeitsgericht Berlin, 28.5.2026, Az. 42 Ca 3438/26).

Maria Markatou

17.07.2026 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Eine Person mit dem Geschlechtseintrag „divers“ hatte sich als „Referent/in Vergaberecht und öffentliche Beschaffung“ beworben. Außerdem hat sie in der Bewerbung um eine geschlechtsneutrale Anrede gebeten. Die Person erhielt im Februar 2026 eine Absage per E-Mail. Darin wurde sie mit „Herr“ angesprochen. Also klagte sie wegen Geschlechterdiskriminierung.

Mein Tipp: So sprechen Sie geschlechtsneutral an

Geschlechtsneutrale Ansprache ist nicht einfach. Am besten ist es aber, wenn Sie „Guten Tag, Vorname Nachname“ schreiben oder sprechen, also ohne Herr/Frau … So sprechen Sie alle Geschlechter und Identifikationen an.

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