Der Fall: Eine Person mit dem Geschlechtseintrag „divers“ hatte sich als „Referent/in Vergaberecht und öffentliche Beschaffung“ beworben. Außerdem hat sie in der Bewerbung um eine geschlechtsneutrale Anrede gebeten. Die Person erhielt im Februar 2026 eine Absage per E-Mail. Darin wurde sie mit „Herr“ angesprochen. Also klagte sie wegen Geschlechterdiskriminierung.
WISSENSWERTES
Eine Entschädigung wegen Diskriminierung kann es nur bei einer ernsthaften Bewerbung geben
Im Einstellungsverfahren sind Sie als MAV zu beteiligen. Wird ein*e Bewerber*in dabei diskriminiert, sollten Sie einschreiten. Zudem hat der*die Diskriminierte dann auch einen Entschädigungsanspruch – aber nur, wenn die Bewerbung auch ernsthaft gestaltet war (Arbeitsgericht Berlin, 28.5.2026, Az. 42 Ca 3438/26).