ARBEITSRECHT
Zu viel Gehalt erhalten? Rückzahlung kann die Dienststelle nicht immer verlangen
Hat Ihnen Ihr*e Dienstherr*in zu viel Gehalt überwiesen, kann er*sie dies grundsätzlich zurückverlangen. Oft scheitern diese Rückforderungsansprüche aber an ganz tatsächlichen Gründen, etwa der mangelnden Beweisbarkeit. So wie in diesem Fall (Arbeitsgericht Nordhausen, 23.4.2026, Az. 3 Ca 799/25).
Maria Markatou
17.07.2026
·
2 Min Lesezeit
Info: Wann müssen Sie Gehalt zurückzahlen?
Haben Sie zu viel Gehalt erhalten, müssen Sie dies in der Regel zurückzahlen. Ihre Dienststellenleitung hat einen Anspruch auf Rückzahlung aus dem Rechtsgrundsatz der sogenannten ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Das aber nur, wenn Sie das Geld ohne Rechtsgrund erhalten haben. Ohne Rechtsgrund heißt ohne (vertraglichen) Anspruch hierauf. Also nicht als Gegenleistung für Überstunden oder allgemein für Ihre Arbeitsleistung.
Achtung: Ausschlussfristen gelten
Dienstgebende können die Überzahlung jedoch nicht beliebig lange zurückfordern. Es gelten Verjährungs- und häufig auch Ausschlussfristen aus Arbeits- oder Tarifverträgen, die deutlich kürzer sein können. Je nach Arbeitgeber*in (Caritas, Diakonie, katholischer Bereich) gelten Ausschlussfristen von 6 bis 12 Monaten. In der freien Wirtschaft werden Ausschlussfristen oft im Arbeitsvertrag vereinbart (mindestens 3 Monate!).
Achtung, Entreicherung!
Wenn Sie die Überzahlung nicht erkannt und das Geld bereits für normale Lebenshaltungskosten ausgegeben haben, können Sie unter Umständen den Einwand des „Wegfalls der Bereicherung“ (§ 818 Abs. 3 BGB) geltend machen. Dieser Schutz greift aber oft nicht, wenn die Überzahlung offensichtlich war (z. B. doppelte Gehaltszahlung oder deutlich höheres Gehalt als vereinbart).
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