Urteilsdienst für den Betriebsrat 02.03.2026

Sonderausgabe März 2026: Betriebsversammlung – Großer Auftritt für den Betriebsrat

Die Betriebsversammlung ist Ihre Bühne. Hier wollen Sie ein möglichst gutes Bild abgeben.

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Hier sind Sie der Chef!
Die Betriebsversammlung hat für Sie einen hohen Stellenwert. Sie ist auch im Zeitalter von Kommunikationsmitteln wie Internet, Intranet und E-Mail Ihre wichtigste Bühne – Ihr wichtigstes Kommunikationsmittel. Eine Betriebsversammlung bietet Ihnen die Möglichkeit, Themen breiter und genauer darzustellen, als das in Einzelgesprächen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen oder durch schriftliche Informationen möglich ist. Außerdem haben Sie Gelegenheit, die Belegschaft in Ihre Arbeit und die Beratungen einzubeziehen.
Welche Bedeutung der Bericht des Arbeitgebers hat
Auch Ihr Arbeitgeber hat Aufgaben, wenn es um eine Betriebsversammlung geht. Denn er muss mindestens einmal jährlich während einer Betriebsversammlung Bericht erstatten. Den entsprechenden Bericht muss er selbst vortragen. Im Notfall kann ihn allenfalls sein direkter Vertreter halten. Mit dieser Pflicht verbunden ist, dass er mindestens einmal pro Jahr selbst an einer Betriebsversammlung teilnehmen muss. Allerdings werden sich Arbeitgeber in der Regel die Chance auch nicht entgehen lassen. Was Sie zu diesem Bericht wissen müssen, lesen Sie im Folgenden.
So präsentieren Sie einen guten Tätigkeitsbericht
Als Betriebsrat müssen Sie in der Betriebsversammlung einen Tätigkeitsbericht abgeben (§ 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Das ist Ihre Chance, Ihre Kolleginnen und Kollegen, Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin über die sie betreffenden Themen zu unterrichten und Ihre Sicht der Dinge darzustellen.
Das sind Ihre Rechte als Betriebsrat
Bei Betriebsversammlungen sind Sie der Chef. Sie haben deshalb das erste und das letzte Wort … und einige dazwischen. Damit Sie Ihre Möglichkeiten ausschöpfen können, sollten Sie Ihre Rechte kennen. Als Betriebsrat haben Sie in puncto Betriebsversammlung viele Aufgaben zu erledigen und bestimmen als Organisator (§ 42 BetrVG) auch über die zu diskutierenden Themen.
Eine gute Diskussion ist wichtig: So regen Sie sie an
Die Betriebsversammlung ist ein Forum. Ein wesentlicher Aspekt der Veranstaltung ist der Austausch zwischen Ihnen als Betriebsrat und den Beschäftigten der Belegschaft sowie der Geschäftsführung. Deshalb ist eine Diskussion zu den einzelnen Punkten sehr wichtig.
Können wir Betriebsversammlungen auch virtuell durchführen?
Während der Covid-19-Pandemie haben wir uns an so einiges gewöhnen müssen: Wir waren alle im Homeoffice tätig und haben Meetings per Videokonferenz durchgeführt. Dazu wurden Sonderregelungen geschaffen. Diese galten z. B. auch für die Durchführung von virtuellen Betriebsversammlungen. Es drängt sich deshalb die Frage auf, ob wir Betriebsversammlungen oder zumindest Teilversammlungen noch virtuell abhalten dürfen.

Arbeitshilfen

  • Muster-Schreiben: Einladungen Betriebsversammlung
  • Muster-Rede zur Einleitung der Betriebsversammlung und zum Tätigkeitsbericht
  • Betriebsversammlung: Was erlaubt ist und was nicht
  • Checkliste: So organisieren Sie Ihre nächste Betriebsversammlung optimal