4 Betriebsversammlungen pro Jahr sind Pflicht
Sie sind verpflichtet, jährlich 4 ordentliche Betriebsversammlungen abzuhalten. Um dabei möglichst viele Kolleginnen und Kollegen zu erreichen, sollten Sie diese Termine direkt am Anfang des Jahres festlegen. So wissen alle Kolleginnen und Kollegen bereits frühzeitig Bescheid und können sich den Termin freihalten.