PRAXISWISSEN
Können wir Betriebsversammlungen auch virtuell durchführen?
Während der Covid-19-Pandemie haben wir uns an so einiges gewöhnen müssen: Wir waren alle im Homeoffice tätig und haben Meetings per Videokonferenz durchgeführt. Dazu wurden Sonderregelungen geschaffen. Diese galten z. B. auch für die Durchführung von virtuellen Betriebsversammlungen. Es drängt sich deshalb die Frage auf, ob wir Betriebsversammlungen oder zumindest Teilversammlungen noch virtuell abhalten dürfen.
Friederike Becker-Lerchner
02.03.2026
·
1 Min Lesezeit
Keine virtuellen oder hybriden Betriebsversammlungen
Mit Ablauf des 7.4.2023 ist die zuletzt in § 129 Abs. 1 BetrVG verankerte Sonderregelung zur Zulässigkeit virtueller Betriebsversammlungen außer Kraft getreten. Deshalb gilt seitdem wieder die alte Rechtslage. Danach sind virtuelle Betriebsversammlungen nicht zulässig.
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